Bitte nehmen Sie den Hinweis zum Schutz personenbezogener Daten und die Cookie-Richtlinie von Enterprise Ireland zur Kenntnis.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) soll es natürlichen Personen ermöglichen, mehr Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten auszuüben. Enterprise Ireland ist seit dem 25. Mai 2018 dazu verpflichtet, die Regelungen der DSGVO zu beachten, welche die EU-Datenschutzrichtlinie ersetzt.
Individuelle Rechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Definition von „Personenbezogene Daten“
So übermitteln Sie eine Anfrage auf Auskunft über Daten gemäß DSGVO an Enterprise Ireland
Dauer der Bearbeitung einer Anfrage auf Auskunft über Daten
Kosten in Zusammenhang mit einer Anfrage auf Auskunft über Daten
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Enterprise Ireland
Individuelle Rechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung
Folgende Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung:
- das Recht auf Information
- das Auskunftsrecht
- das Recht auf Berichtigung
- das Recht auf Löschung
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- das Recht auf Datenübertragbarkeit
- das Widerspruchsrecht
- Rechte in Zusammenhang mit automatisierter Entscheidungsfindung und Profiling
Klicken Sie hier, um zu der Informationsbroschüre „Betroffenenrechte gemäß Datenschutz-Grundverordnung“ der irischen Datenschutzbehörde zu gelangen.
Definition von „personenbezogene Daten“
Der Begriff „personenbezogene Daten“ umfasst alle Informationen, die sich auf eine lebende, identifizierte oder identifizierbare Person beziehen (eine solche Person wird als „betroffene Person“ bezeichnet).
Eine Person ist identifizierbar, wenn sie direkt oder indirekt mittels einer „Kennung“ identifiziert werden kann. Die DSGVO führt einige Beispiele für Kennungen auf, darunter Namen, Kennnummern, Bilder oder Standortdaten. Eine Person kann auch dadurch identifizierbar sein, dass sie mit Merkmalen in Verbindung gebracht wird, die spezifisch für ihre Identität sind, z. B. physische, genetische oder kulturelle Merkmale.
So übermitteln Sie eine Anfrage auf Auskunft über Daten gemäß DSGVO an Enterprise Ireland
Sie können per Post oder per E-Mail eine Anfrage auf Auskunft über Daten an folgende Person richten:
Paula Maguire, Data Protection Officer
Data Protection and Freedom of Information Office
Enterprise Ireland
The Plaza
Eastpoint Business Park
Dublin 3
GDPRonline@enterprise-ireland.com
Telefon: +353 1 7272478
Ihre Anfrage sollte folgende Angaben beinhalten:
- Aeinen Hinweis darauf, dass die Anfrage basierend auf der Datenschutz-Grundverordnung erfolgt
- ,öglichst viele Informationen darüber, was der Inhalt der Anfrage auf Auskunft ist
- in welcher Form Sie die Aufzeichnungen erhalten wollen (z.B.: Fotokopien oder in elektronischem Format)
Zur Bearbeitung der Anfrage auf Auskunft wird ein Identitätsnachweis benötigt, z. B. Ihr Führerschein oder Personalausweis. Bitte beachten Sie, dass es je nach Art der Anfrage erforderlich sein kann, weitere Identitätsnachweise zu erbringen. Der Datenschutzbeauftragte von Enterprise Ireland wird, sofern notwendig, das Erfordernis der Vorlage eines weiteren Identitätsnachweises prüfen, bevor Ihre Anfrage bearbeitet wird.
Dauer der Bearbeitung einer Anfrage auf Auskunft über Daten
Der Empfang Ihrer Anfrage auf Auskunft über Daten wird innerhalb von fünf Arbeitstagen bestätigt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt spätestens einen Monat nach Eingang derselben. Es ist möglich, dass der Zeitrahmen von einem Monat bei Bedarf um zwei weitere Monate verlängert wird. Dies hängt davon ab, wie komplex die Anfrage ist und wie hoch die Zahl der Anfragen ist. In einem solchen Fall werden Sie von Enterprise Ireland innerhalb eines Monats nach Erhalt der Anfrage über jedwede Verlängerung und die Gründe für die Verzögerung informiert.
Sollte Enterprise Ireland infolge Ihrer Anfrage keine Maßnahmen ergreifen, muss unser Unternehmen Sie unverzüglich und spätestens einen Monat nach Erhalt Ihrer Anfrage über Folgendes informieren:
- die Gründe für das Untätigbleiben
- Ihr Recht, Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzureichen und Rechtsmittel einzulegen.
Kosten in Zusammenhang mit einer Anfrage auf Auskunft über Daten
Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage werden keine Gebühren erhoben. In Fällen, in denen die Anfragen einer betroffenen Person als offenkundig unbegründet oder unverhältnismäßig erachtet werden (zum Beispiel in Fällen, in denen eine Person Anfragen unnötigerweise wiederholt oder in Fällen, in denen es zu schwierig ist, eine bestimmte Person aus der Datenmasse herauszusuchen), darf Enterprise Ireland
- eine angemessene Gebühr verlangen, die sich nach den Kosten für den Verwaltungsaufwand für die Informationsbeschaffung bzw. für das Tätigwerden bemisst, oder
- es ablehnen, hinsichtlich Ihrer Anfrage tätig zu werden.
In den Fällen, in denen Enterprise Ireland es ablehnt, auf eine Anfrage zur Auskunft über Daten zu antworten, oder in denen auf Grundlage dieser Anfrage eine Gebühr verlangt wird, liegt die Beweislast dafür, dass die Anfrage offenkundig unbegründet oder unverhältnismäßig ist, bei Enterprise Ireland.
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten von Enterprise Ireland
Paula Maguire, Data Protection Officer
Data Protection and Freedom of Information Office
Enterprise Ireland
The Plaza
Eastpoint Business Park
Dublin 3
Irland
GDPRonline@enterprise-ireland.com Telefon: +353 1 7272478